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Patronat für ein historisches Baudenkmal

Firmen, Vereine und verlässliche Privatpersonen können ein Patronat für ein schützenswertes militärisches Baudenkmal übernehmen. Nahe liegend ist dies bei Institutionen, die einen historischen Bunker mit einem Hands-on-Projekt selber saniert haben. Es werden aber auch unrestaurierte Bunker mit klaren vertraglichen Bestimmungen abgegeben:

Miete

Der Vertragsnehmer bezahlt einen bescheidenen Mietzins. Er kontrolliert sein Baudenkmal regelmässig und meldet der Stiftung Schäden. Unterhalt und Schadensbehebung werden von der Stiftung getragen. Normale Kündigungsbedingungen.

 
Pacht

Der Vertragsnehmer bezahlt einen einmaligen, bescheidenen Betrag für eine längere Pachtdauer. Er kommt während der Pachtdauer für Unterhalt und Schadensanierung selbst auf. Bei Nichteinhalten der eingegangenen Verpflichtungen kann die Stiftung vorzeitig kündigen.

 
 

Ob Miete oder Pacht: Die Stiftung vermietet weder Badehäuschen am Rhein noch Schrebergartenhäuschen am Üetliberg. Festungen sind historische Denkmäler, eine Umnutzung auch nur zu temporären Wohnzwecken ist ausgeschlossen. Die zur Festungsbaute gehörende Parzelle soll gepflegt und zonenkonform genutzt werden.

Aber unsere Anlagen liegen meist landschaftlich an wunderschönen Plätzen. Da macht es doch schon Freude, beim Sonnenuntergang vor dem eigenen Bunker zu sitzen. Auf diese Weise bekommen die verwaisten Bunker nach Jahrzehnten wieder einen Bunkerkommandanten. Ein Pflegemodell, das sich schon in zwei Nachbarkantonen bewährt hat.

Das Sekretariat gibt Auskunft über Objekte und Vertragsbestimmungen.

 

Rheinbunker in Feuerthalen

Viele unserer Rheinbunker liegen in landschaftlich reizvollen Uferabschnitten. Hinter dem Tor ab diesem vermeintlichen Bootshaus versteckte sich ein feuerspeiendes schweres Maschinengewehr 11.

Der Bunker befindet sich in Feuerthalen. Er soll 2009 saniert werden.