Ob Miete oder Pacht: Die Stiftung vermietet weder
Badehäuschen am Rhein noch Schrebergartenhäuschen am
Üetliberg. Festungen sind historische Denkmäler, eine
Umnutzung auch nur zu temporären Wohnzwecken ist
ausgeschlossen. Die zur Festungsbaute gehörende Parzelle
soll gepflegt und zonenkonform genutzt werden.
Aber unsere Anlagen liegen meist landschaftlich an
wunderschönen Plätzen. Da macht es doch schon Freude, beim
Sonnenuntergang vor dem eigenen Bunker zu sitzen. Auf diese
Weise bekommen die verwaisten Bunker nach Jahrzehnten wieder
einen Bunkerkommandanten. Ein Pflegemodell, das sich schon
in zwei Nachbarkantonen bewährt hat.
Das Sekretariat gibt Auskunft über Objekte und
Vertragsbestimmungen.
|